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BVerwG, 23.08.1983 - 6 C 75.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Fehlen differenzierter Überlegungen zu den Problemen des Tötens durch aktives oder passives Verhalten
Verfahrensgang
- VG Münster, 01.06.1983 - 3 K 993/82
- BVerwG, 23.08.1983 - 6 C 75.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 6 C 75.83
Dieses Vorbringen kann ihr nicht zum Erfolg verhelfen, weil das Verwaltungsgericht seine im Einklang mit den abschlägigen Bescheiden des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer stehende Auffassung, der Kläger sei nicht nach Art. 4 Abs. 3 GG berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, unter zusammenfassender Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe maßgebenden Umstände begründet hat.